Grundgedanke und Idee

Was ist eine Baugenossenschaft?

Eine Baugenossenschaft ist eine im Genossenschaftsregister eingetragene, nachhaltige Unternehmensform zur Schaffung von gutem und sicherem Wohnraum. Sie baut, finanziert und verwaltet Wohnungen für ihre Mitglieder. Die Hauptaufgabe besteht darin, die Mitglieder zu fördern, durch die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum (Leistungsbeziehung). Das heißt, nicht die Rendite steht im Vordergrund des wirtschaftlichen Handelns, sondern die langfristige Zufriedenheit der Mitglieder.

Daneben wird das Leistungsangebot um die Immobilie immer den aktuellen Entwicklungen angepasst. Genossenschaftliches Wohnen ist der Dritte Weg zwischen Miete und Wohneigentum.


Wesentliches Merkmal ist die demokratische Struktur auf der Grundlage von Selbstverantwortung (Selbstorganschaft) und Nachhaltigkeit.

Das Genossenschaftliche Prinzip

Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern und ist eine sehr demokratische Unternehmensform. Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die Förderung der Mitglieder, indem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet wird. Hierfür wird der Wohnungsbestand entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst und verwaltet.


Die Mitglieder einer Genossenschaft wählen alle fünf Jahre Vertreter in die Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Darüber hinaus nimmt sie den Lagebericht des Vorstandes sowie den Bericht des Aufsichtsrats entgegen.


Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Er fördert die Arbeit des Vorstandes und hat sowohl eine beratende als auch überwachende Funktion.


Der Vorstand leitet die Genossenschaft.

Organe der Baugenossenschaft


Es gibt drei Organe einer Genossenschaft:

 

      - die Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung
      - den Aufsichtsrat und
      - den Vorstand.

 

Die Mitglieder wählen Vertreter; Vertreter wählen den Aufsichtsrat, der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und der Vorstand beschäftigt die Mitarbeiter der Genossenschaft.

 

Die Baugenossenschaft hat derzeit zwei Vorstände, sieben Aufsichtsräte und eine Mitgliederversammlung.

 

Die Rechte und Pflichten von Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand finden Sie in unserer Satzung.


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