Mitglieder

Werden Sie Mitglied unserer Genossenschaft!

Sollten Sie einen Nutzungsvertrag mit uns abschließen, so müssen vor Mietbeginn die folgenden Genossenschaftsanteile gezeichnet werden.

 

Was ist ein Genossenschaftsanteil wert und wie viel muss ich dafür einbezahlen?

 

Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 400,00 €.
Die Anzahl der notwendigen Geschäftsanteile richtet sich nach der Anzahl der Zimmer der Wohnung, die angemietet wird. Dies sind


bei einer 1-Zimmer-Wohnung: 2 Anteile a`400,00 € =    800,00 €

bei einer 2-Zimmer-Wohnung: 3 Anteile a`400,00 € = 1.200,00 €

bei einer 3-Zimmer-Wohnung: 4 Anteile a`400,00 € = 1.600,00 €

bei einer 4-Zimmer-Wohnung: 5 Anteile a`400,00 € = 2.000,00 €

bei einer 5-Zimmer-Wohnung: 6 Anteile a`400,00 € = 2.400,00 €


Beim Beginn der Mitgliedschaft ist zusätzlich noch ein Beitrittsgeld von einmalig 15,00 Euro erforderlich!


Werden die Genossenschaftsanteile verzinst?

 

Ja, der Bilanzgewinn kann an die Mitglieder als Gewinnanteil verteilt werden, es handelt sich dabei um eine Dividendenzahlung. Geschäftsanteile sind keine Kaution und kein Sparguthaben,
aber mit Geschäftsanteilen sind Sie an einem erfolgreichen Wohnungsunternehmen direkt beteiligt. Die Genossenschaft hat für das vergangene Jahre eine Dividende von 1,5 % ausgeschüttet. Die Dividende wird grundsätzlich nach Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss durch die Vertreterversammlung auf die Geschäftsanteile gezahlt, die zum 01.01. des jeweiligen Geschäftsjahres eingezahlt waren. Für das Geschäftsjahr 2019 wird die Dividende beispielsweise im Sommer 2020 gezahlt.



Wann können die Geschäftsanteile gekündigt werden?

 

Die Mitgliedschaft muss solange bestehen, wie Sie Nutzer/Mieter einer Genossenschaftswohnung sind. Wenn Sie keine Genossenschaftswohnung mehr nutzen, können Sie die Geschäftsanteile ganz oder auch teilweise bis zum 30.09. eines Jahres zum Jahresende kündigen. Die Auszahlung des gekündigten Geschäftsguthabens erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Vertreterversammlung des Folgejahres, jedoch nicht vor Ende Juni des jeweiligen Jahres.


Beim Beginn der Mitgliedschaft ist zusätzlich noch ein Beitrittsgeld von einmalig 15,00 Euro erforderlich!

 



Ihre Fragen rund um die Mitgliedschaft beantworten Ihne Frau Bianca Metz und Frau Regina Weingardt!

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 09221 - 6702 0

01

Mitbestimmung

Gleiches Recht für alle!

02

Förderung

Wir verfolgen gemeinsame Ziele! Die Förderung unser Mitglieder ist uns wichtig!

03

Dividende

Wir erwirtschaften für unsere Mitglieder einen Ertrag!

04

Lebenslanges Wohnen

Sie genießen ein lebenslanges Wohnrecht!

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